11.01.2007, 15:27
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Zitat:
Territoriale Zugehörigkeit [Bearbeiten]
Östlicher Bodensee, vom Pfänder aus gesehenDer Seerhein zwischen Konstanz und Kreuzlingen sowie der Untersee sind durch Grenzverträge zwischen Baden und der Schweiz (20. und 31. Oktober 1854 sowie 28. April 187 und zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz (24. Juni 187 klar aufgeteilt. Der Überlinger See zählt vollständig zum deutschen Hoheitsgebiet. Die Wasserfläche des restlichen Seegebiets im Bereich von mehr als 25 m Tiefe wird faktisch als so genanntes Kondominium von den Anrainerstaaten (Deutschland, Österreich, und der Schweiz) verwaltet, sodass alle drei Staaten dort gleichzeitig Hoheitsrechte ausüben. Als 1648 die Schweizerische Eidgenossenschaft durch den Westfälischen Frieden aus dem Reichsverband des Heiligen Römischen Reiches ausschied, hat man es versäumt, die Grenze durch den See vertraglich festzulegen; bis heute gibt es keine offizielle, völkerrechtlich anerkannte Grenze durch den See. Sowohl die auf Karten oft zu sehende Grenzziehung, entsprechend der von der Schweiz favorisierten Realteilung mit Grenzlinien in Seemitte (nach der 32 Prozent der Seefläche auf die Schweiz und 9,7 Prozent auf Österreich entfallen), wie auch der Kondominiumstatus (von Österreich vertreten) beruhen lediglich auf Gewohnheitsrecht. Deutschland wiederum hat keine eigene Position. Für die Schweiz ist die Grenze im Bodensee die einzige nicht mit den Nachbarstaaten einvernehmlich festgelegte Grenze.
Der Bodensee ist der größte See im deutschsprachigen Raum. Etwa 62 % seines Ufers sind deutsches Hoheitsgebiet, rund 27 % des Ufers sind schweizerisches und etwa 11 % sind österreichisches Hoheitsgebiet. Wegen der fehlenden Grenzziehung auf dem See lässt sich nicht sagen, wieviel Quadratkilometer Wasserfläche jeweils zu den Anrainerstaaten gehören, dennoch ist er auch der größte zu Deutschland gehörende See.
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Quelle: Wiki
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